Novellierung statt Abschaffung
Damit wir alle wissen, um was es geht:
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§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein
Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1.
nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.
nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird. (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)
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und weiter:
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§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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Wir sind für eine Modernisierung der Paragraphen, die dem heutigen Moralempfinden der Bevölkgerung entspricht. Insbesondere sollte doch bitteschön sehr viel klarer festgelegt werden, was "Erregung von Ärgernis" angeht. Genau darum geht es nämlich.
Nach §183 alleine könnte die Frau gar nicht bestraft werden, weil eine Strafe für eine Frau nur in Verbindung mit §183a bestraft werden kann. Hier ist aber zu entscheiden, ob sie absichtlich oder wissentlich Ärgernis erregt hat. Hat sie das wirklich? Wer hat denn Ärgernis empfunden?
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Aber einmal ganz prinzipiell:
Wieso darf nur ein Mann nach §183 bestraft werden? Warum keine Frau?
Was ist eigentlich eine exhibitionistische Handlung?
Wenn eine Frau Knie zeigt? Oder ihre blanken Brüste? Oder einen nur durch einen String-Tanga verhüllten Körper?
Oder wenn durch die Badehose eines Mannes eine Erektion zu sehen ist? Oder wenn die blanken Pobacken eines Mannes vom String nicht verhüllt werden?
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Hier ist der richterlichen Willkür Tür und Tor geöffnet. Demnächst wird noch jemand behaupten, es sei exhibitionistisch, wenn eine Frau ihr Kopfhaar nicht durch ein Kopftuch verhüllt.
Ganz klar: Hier muss eine Gesetzesanpassung her!